Abfallrecht

Das Abfallrecht umfasst alle Rechtsnormen, in denen jeglicher Umgang mit Abfällen geregelt ist.

Es ist durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt.


Vom Abfallrecht ausgenommene Stoffe:

  • Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse(Tierkörperbeseitigungsgesetz)
  • Kernbrennstoffe und radioaktive Stoffe (Atomrecht)
  • Abwasser (Bundes- bzw. Landeswasserrecht)


Beratungen, Anzeigen, Kontrollen, Illegale Müllablagerungen, Ordnungswidrigkeiten,

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