Genehmigungsfreistellungen

Bauvorhaben sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren immer dann genehmigungsfrei, wenn das Vorhaben dem Bebauungsplan sowie den Bauvorschriften entspricht und die Gemeinde nicht erklärt hat, dass ein Genehmigungsverfahren stattfinden soll.

Beispiele für genehmigungsfreie Vorhaben:

  • Wohngebäude
  • Nebengebäude (z. B. Abstellraum)
  • Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 1000m²

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Skizzen des Vorhabens
  • Maße der Grundfläche

Referenzen

Wappen Stadt Köthen
Köthen

Baugenehmigungsverfahren, Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung) Kassenschnittstelle zu AB-DATA

Wappen Stadt Weißenfels
Weißenfels
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