Trassen- und Aufbruchgenehmigung

Die Trassen- und Aufbruchgenehmigung ist erforderlich bei Aufgrabungen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen.

Verlegung von Leitungen, Gleisarbeiten, Grundstücksentwässerung, andere Hausanschlüsse, u. a.

Die Arbeitsabläufe mit den entsprechenden Bildschirmdialogen für die Bearbeitung der Verfahrensschritte werden administrativ hinterlegt und können jederzeit angepasst werden.
So passt sich KommunalRegie den veränderten Gegebenheiten der Verwaltungsabläufe an.
Die Arbeitsabläufe können sehr einfach und linear aber auch komplex und verzweigt strukturiert sein (z.B. mit integriertem Stellungnahmeverfahren).

Referenzen

Wappen Stadt Filderstadt
Filderstadt

Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement in den Bereichen Tiefbau und Bürgerservice und Sicherheit, Integriertes interaktives Kartenfenster, Marktverwaltung

Wappen Stadt Frankfurt am Main
Frankfurt am Main

Amt für Straßenbau und Erschließung - Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement mit Kartenfenster in der Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung, zyklische Begehungen mit KommunalRegie mobile, Veranstaltungen, Straßengrün, Kassenschnittstelle zu SAP, Bestandsplanverwaltung, Maßnahmenplanung und -koordinierung

Wappen Stadt Meiningen
Meiningen

Aufgrabungsgenhmigungen, verkehrsbehördliche Anordnungen

Logo NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH

Einbindung in die Vorgangsbearbeitung der Stadtverwaltung zur Verkürzung der Antragstellungen
Erfassung von Anträgen für Trassen‐ und Aufbruchgenehmigungen (Trassengenehmigung, Vereinfachte Trassengenehmigung, Punktaufbrüche)

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