Verkehrsbehördliche oder Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß §45 StVO ist die Verkehrsbehördliche bzw. Verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich, wenn sich die Arbeiten auf den Straßenverkehr auswirken.

Die Beantragung ist mindestens 2 Wochen vor dem Baubeginn durch den Bauunternehmer oder durch einen Beauftragten durchzuführen.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Verkehrszeichenplan mit:
    • örtlichen Verhältnissen
    • Verkehrsverhältnisse
    • erforderliches Platzverhältnis


Inhalte der Anordnung:

  • Beschreibung der Örtlichkeit
  • Lage der Arbeitsstelle
  • Breiten und Restbreiten von eingeschränkten Fahrbahnteilen
  • zeitlicher Ablauf (Beginn/ Ende)
  • Beschilderung, Beleuchtung, Markierung, Absperrgeräte
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Daten des Verantwortlichen und eventuell seines Stellvertreters

im Rahmen von Bauarbeiten

Referenzen

Wappen Stadt Frankfurt am Main
Frankfurt am Main

Amt für Straßenbau und Erschließung - Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement mit Kartenfenster in der Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung, zyklische Begehungen mit KommunalRegie mobile, Veranstaltungen, Straßengrün, Kassenschnittstelle zu SAP, Bestandsplanverwaltung, Maßnahmenplanung und -koordinierung

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Meiningen

Aufgrabungsgenhmigungen, verkehrsbehördliche Anordnungen

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