Ausnahmegenehmigungen

Laut §46 StVO können in bestimmten Einzelfällen oder generell für bestimmte Antragsteller (z. B. Taxiunternehmen) Ausnahmen genehmigt werden.

Beispiele:

  • Vorschriften über die Straßenbenutzung
  • Halt- und Parkverbote
  • Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung
  • Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen
  • Sondernutzungen (z. B. Veranstaltungen)


Parken im Fußgängerzonen, Bewohnerparken u. a.

Wappen Stadt Filderstadt
Filderstadt

Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement in den Bereichen Tiefbau und Bürgerservice und Sicherheit, Integriertes interaktives Kartenfenster, Marktverwaltung

Wappen Stadt Frankfurt am Main
Frankfurt am Main

Amt für Straßenbau und Erschließung - Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement mit Kartenfenster in der Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung, zyklische Begehungen mit KommunalRegie mobile, Veranstaltungen, Straßengrün, Kassenschnittstelle zu SAP, Bestandsplanverwaltung, Maßnahmenplanung und -koordinierung

Support

Sie haben eine Frage?

Gern helfen wir Ihnen weiter!


Unser Team ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.

Telefon: 03691 2519-50
E-Mail: support@igv.de

TeamViewer