Baulasten
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des jeweiligen Grundstücksbesitzers gegenüber der Baurechtsbehörde, die auf Grund ihrer Grundstücksbezogenheit unmittelbar auf den Rechtsnachfolger übergeht.
Die Baulast, welche auf Grund einer schriftlichen Erklärung entsteht, erhält ihre Rechtswirkung unmittelbar mit dem Eintrag in das Baulastenverzeichnis.
Arten der Baulast:
- Stellplatzpflichtbaulast:
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, eine festgelegte Anzahl von Stellplätzen zur Verfügung zu stellen.
- Vereinigungsbaulast:
Diese Baulast verpflichtet den Grundstückseigentümer, 2 verschiedene Grundstücke baurechtlich als Ganzes behandeln zu lassen, um dadurch zu ermöglichen, dass einheitliche Gebäude auf der geemeinsamen Fläche beider Grundstücke errichtet werden können.
- Abstandsflächenbaulast:
Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, sogenannte Abstandsflächen zwischen 2 verschiedenen Grundstücken einzuhalten und diese nicht für eigene Bauvorhaben zu nutzen.
- Erschließungsbaulast:
Der Grundstückseigentümer ist gezwungen, die Nutzung einer bezeichneten Fläche als Zugang, Zufahrt oder für die Durchführung von Leitungen zu dulden.
- Standsicherheits-Baulast:
Sinn und Zweck dieser Baulast ist es, bestimmte Gebäudeteile zu sichern, die der Standsicherheit dienen und auf mehreren Grundstücken errichtet wurden.
- Kinderspielflächen-Baulast:
Durch diese Baulast ist der Bauherr des Gebäudes verpflichtet, auf seinem Grundstück eine genügend große Spielfläche für Kinder bereit zu stellen.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Eintragung einer Baulast
- Amtlicher Lageplan
- Grundbuchauszug des belasteten sowie des begünstigten Grundstücks
Referenzen
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
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