Aufforstung
Unter Aufforstung versteht man die Neupflanzung von Bäumen mit dem Ziel der Bewaldung. Oftmals geschieht dies auch als Ausgleich für einen vorherigen Abholzungsprozess etc.
Wenn die Fläche vor der Aufforstung auch schon bewaldet war, spricht man von einer Wiederaufforstung.
Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Erstaufforstung.
Ziele der Aufforstung:
- Verringerung der Bodenerosion durch Wind und Wasser, Erhalt der Fruchtbarkeit umliegender landwirtschaftlicher Flächen
- Erhöhung des Grundwasserspiegels
- Aufhalten einer drohenden Desertifikation
- Vorbeugung gegen Überschwemmungen durch hohe Wasserspeicherkapazität des Waldes
- Holzverwertung oder Verwertung der Früchte, Blätter etc.
- Bindung und Speicherung von CO2 zur Verringerung des Treibhauseffektes
In Deutschland besteht nach dem Bundeswaldgesetz die Pflicht zur Wiederaufforstung gerodeter oder geschädigter Waldflächen (BWaldG §11).
Referenzen
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)
Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Brandschutz, Kassenschnittstelle zu INFOMA, Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz), Integriertes interaktives Kartenfenster, Rasterdatenintegration
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