Gestattungen nach Gaststättengesetz

Wer in Gaststätten oder bei sonstigen Veranstaltungen Getränke sowie Essen zu gewerblichen Zwecken vertreibt, benötigt dafür nach §12 des Gaststättengesetzes (GastG) eine Genehmigung (Gestattung).


Ausschankgenehmigungen u. a.

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