Gestattungen nach Gaststättengesetz
Wer in Gaststätten oder bei sonstigen Veranstaltungen Getränke sowie Essen zu gewerblichen Zwecken vertreibt, benötigt dafür nach §12 des Gaststättengesetzes (GastG) eine Genehmigung (Gestattung).
Ausschankgenehmigungen u. a.
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Freiburg im Breisgau
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