Abnahme und Gewährleistungsüberwachung

Innerhalb einer festgelegten Zeitspanne (Frist) haben die für den Bau Zuständigen ihre Arbeiten ordnungsgemäß und vertragsgerecht fertigzustellen (= Gewährleistung).

Treten während dieser Frist bauliche Mängel auf, so hat der Autraggeber das Recht, diese beseitigen zu lassen, da diese als vertragswidrig gelten.

Die Überwachung einer solchen Gewährleistung wird als Gewährleistungsüberwachung bezeichnet.
Es erfolgt eine Prüfung auf zeitgemäße Einhaltung der zu erbringenden Leistungen.

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KommunalRegie im Bereich Straßenbau für die Verkehrssicherungspflicht, Reklamationen und Schadensbeseitigungen mit mobilen Kontrollen

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Amt für Straßenbau und Erschließung - Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement mit Kartenfenster in der Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung, zyklische Begehungen mit KommunalRegie mobile, Veranstaltungen, Straßengrün, Kassenschnittstelle zu SAP, Bestandsplanverwaltung, Maßnahmenplanung und -koordinierung

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