Denkmalliste und Pflege der Denkmaleigenschaften
Besitzt ein bestimmtes Gebäude Denkmaleigenschaften, so ist dieses von der unteren Denkmalbehörde als solches in die Denkmalliste einzutragen.
Allerdings erfolgt die Unterschutzstellung von Amts wegen, das bedeutet, dass diese nicht von dem Eigentümer beantragt werden kann.
Liegen die Denkmaleigenschaften vor, ist es fast unmöglich, eine solche Unterschutzstellung zu verhindern.
Nicht immer erfolgt eine Unterschutzstellung des gesamten Gebäudes.
Manchmal handelt es sich nur um bestimmte schutzwürdige Gebäudeteile, wozu zum Beispiel eine bestimmte Decke (Stuckdecken etc.), ein Wand- oder Deckenmosaik oder andere Bauteile gehören.
Inhalte der Denkmalliste:
- Kurzbezeichnung des Denkmals
- Lage des Denkmals
- Eigenschaften des Denkmals
- Eintragungsdatum
Erlaubnispflicht:
Bei baulichen Eingriffen bedarf es grundsätzlich einer Genehmigung durch die Denkmalbehörde.
Dies gilt auch wenn das Vorhaben eigentlich genehmigungsfrei ist.
Auch Bauvorhaben in der unmittelbaren Nachbarschaft von Denkmälern bedürfen der Erlaubnispflicht durch die untere Denkmalbehörde, weil dadurch eine übermäßige Störung der Denkmaleigenschaften vermieden werden soll.
Förderung:
Kommunale, kirchliche und größere private baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern werden durch das Land gefördert.
Durch Pauschalzuweisungen des Landes an die Gemeinden unterstützt das Land indirekt die kleineren privaten Denkmalpflegemaßnahmen, wenn die Gemeinde eigene Fördermittel in gleicher Höhe ausgewiesen hat.
Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Außenanstrich oder sonstige charakteristische Merkmale des Denkmals sind typische Fördergegenstände.
Die Aufwendungen für das Denkmal können von der Steuer abgesetzt werden.
Rechtliche Grundlagen:
- Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Referenzen
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)
Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Kassenschnittstelle zu MPS-HKR
KommunalRegie als Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren in den Fachbereichen Bauordnung und Umwelt
Einsatz einer Landkreislizenz KommunalRegie mit integriertem Kartenfenster
Baugenehmigungsverfahren, Stadtsanierung, Denkmalschutz, Beitragswesen, Liegenschaftsverwaltung mit Mieten, Pachten, Kauf/Verkauf, Kommunalvermögen, Schnittstelle zum GIS der Stadt und der Ver- und Entsorger
Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Kassenschnittstelle zu MPS-HKR, Umwelt (Emissionsschutz / Immissionsschutz), Integriertes interaktives Kartenfenster, GeoMedia®-Integration, GeoMedia®-WebMap Geodaten-Infrastruktur
Sie haben eine Frage?
Gern helfen wir Ihnen weiter!
Unser Team ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.