Genehmigung von Satzungen / Bauleitplänen

Bauleitpläne:

Die Bauleitplanung dient der Vorbereitung und Durchführung der baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke.
Diese Planung gewährleistet, dass die städtebauliche Entwicklung geordnet verläuft.

Bauleitplanarten:

Man unterscheidet hier zwischen 2 Arten:
dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.

  • Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der zur Darstellung des Bedarfs der städtebaulichen Entwicklung dient (§5 Abs. 1 Satz 1).
  • Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, welcher sämtliche Festlegungen für die städtebauliche Ordnung enthält.
    Er stellt die Grundlage für weitere Maßnahmen dar.

 

Genehmigungspflichtig sind:

  • Flächennutzungspläne 
  • Bebauungspläne 
  • Satzungen 


Satzungen:

Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.

Dies gilt genauso für dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung.

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