Versammlungen und Demonstationen

Versammlung:

Eine einheitliche Definition für den Begriff der Versammlung gibt es im Grundgesetz nicht.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Versammlung nach Artikel 8 als eine Zusammenkunft mehrerer Personen zu einer Kundgebung, welche auf eine öffentliche Meinungsbildung gerichtet ist.

In Artikel 8 des Grundgesetzes ist die Versammlungsfreiheit als Grundrecht festgehalten.
Alle Deutschen dürfen laut Artikel 8 Versammlungen ohne Erlaubnis durchführen, solange diese friedlich verlaufen.


Demonstrationen:

Eine Demonstration ist im Wesentlichen eine Versammlung von Personen, die in der Öffentlichkeit durchgeführt wird und der Meinungsäußerung dient.

Das Recht zum Demonstrieren ist ein Grundrecht, welches im Artikel 8 des Grundgestzes festgehalten ist.
Der Artikel 8 wird jedoch durch das sogenannte Versammlungsgesetz eingeschränkt.

Beispiele für Arten der Demonstration:

  • Blockaden
  • Kundgebungen
  • Aufmärsche
  • Massendemonstrationen

 

Beispiele für Themen:

  • gewerkschaftliche Ziele
  • Straßenneubauten
  • Umweltschutz
  • gegen Atommülltransport
Support

Sie haben eine Frage?

Gern helfen wir Ihnen weiter!


Unser Team ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.

Telefon: 03691 2519-50
E-Mail: support@igv.de

TeamViewer