Artenschutz

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz beinhaltet der Artenschutz den Schutz aller Tier- und Planzenarten in ihrer natürlichen Artenvielfalt.

Es wird in bestimmten Zeitabständen die sogenannte Rote Liste gefährdeter Arten erstellt, mit der man versucht den Gefährdungsgrad bestimmter Arten zu ermitteln, um die vom Aussterben bedrohten Arten rechtzeitig unter Artenschutz stellen zu können.

Die Artenschutzprüfung wird z. B. beim Wegebau oder bei der Errichtung neuer Baugebiete angewandt.

Zum Biotopschutz zählt die Ausweisung von Schutzgebieten sowie die Neuschaffung von Biotopen.

Zu dem allgemeinen Lebensraumschutz gehören hauptsächlich Artenhilfs- sowie Naturschutzprogramme.

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