Beteiligungen am Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren

Raumordnungsverfahren:

Die raumbedeutsamen Vorhaben, für die ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist, sind in der Raumordnungsverordnung des Bundes (ROV) verzeichnet.
Das Verfahren ist von überregionaler Bedeutung und dient der Überprüfung der Raumverträglichkeit eines bestimmten Vorhabens.
Das Verfahren dauert meistens sehr lange und erstreckt sich häufig über mehrere Jahre.
Unter die Raumordnungsverordnung fallen unter anderem die Errichtung von Kraftwerken, Rohleitungen undBundesfernstraßen.

Das Raumordnungsverfahren ist kein Ersatz für die Planfeststellung. Diese muss zusätzlich beantragt werden.

Planfeststellung:

Im Sinne von Fachgesetzen und -planungen werden die Planfeststellungsverfahren für Transport- und Verkehrsplanungen durchgeführt, die eine überregionale bzw. übergemeindliche Bedeutung haben.

Häufig geht dem Planfeststellungsverfahren ein Raumordnungsverfahren voraus, welches durch die ROV oder Landesgesetze angeordnet ist.

Unter die Planfeststellungsverfahren fallen grundsätzlich Festlegungen wie Ortsdurchfahrtsgrenzen und Anbaumaßnahmen zu diesen Straßen.
In verschiedenen Fachgesetzen sind die Maßnahmen aufgeführt, für die ein solches Verfahren durchgeführt werden soll. Die Vorschriften bezüglich dieses Verfahrens sind im Verwaltungsverfassungsgesetz (VwVfG) verzeichnet.

Referenzen

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