Sanierungsrechtliche Genehmigung

Zur erfolgreichen Gestaltung der Sanierung einzelner Gebiete ist es notwendig, dass zahlreiche private und öffentliche Maßnahmen koordiniert und abgestimmt werden.
Deshalb sind bestimmte Vorhaben im Bereich der Sanierung nach §144 BauGB genehmigungspflichtig.

Genehmigungspflichtig sind u. a. folgende Vorhaben:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung baulicher Anlagen
  • wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen und Grundstücken
  • Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
  • Teilung eines Grundstücks

Für die Inanspruchnahme steuerlicher, finanzieller oder sonstiger Vorteile in Sanierungsgebieten ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung zwingend notwendig.
Auch eine finanzielle Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, welche durch die Sanierungsbehörde aufgetragen wurde, fällt unter diese Genehmigungspflicht.

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