Öko-Konto Buchung

Das Ökokonto bezeichnet die gezielte Beratung über Ausgleichsmaßnahmen, die als Kompensation bei späteren Eingriffen angerechnet werden.

Ausgleichsmaßnahmen, welche schon vor dem eigentlichen Eingriff durchgeführt wurden, können mit Hilfe des Ökokontos dokumentiert und verwaltet werden, bis sie später einem bestimmten Eingriff zugeordnet werden.


Rechtliche Grundlagen:

Mit der Aufnahme der Regelung in das Baugesetzbuch (BauGB) im Jahr 1998 ist die Abarbeitung der Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen flexibler gestaltet wurden.

Ausgleichsmaßnahmen dürfen seitdem auch schon vor dem vorgesehenen Eingriff geleistet werden (“zeitliche Flexibilisierung” nach §§ 1a und 135a).

Auch der räumliche Zusammenhang zwischen dem Eingriff und dem Ausgleich wurde gelockert, sodass die Ersatzmaßnahmen an einem anderen Ort als dem Ort des Eingriffs erbracht werden können (“räumliche Flexibilisierung” nach §200a BauGB).

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