Verkehrsbehördliche oder Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß §45 StVO ist die Verkehrsbehördliche bzw. Verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich, wenn sich die Arbeiten auf den Straßenverkehr auswirken.

Dasselbe gilt allerdings auch für Markierungsarbeiten, Veranstaltungen sowie für Umzüge.

Die Beantragung ist mindestens 2 Wochen vor dem Baubeginn durch den Bauunternehmer oder durch einen Beauftragten durchzuführen.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Verkehrszeichenplan mit:
    • örtlichen Verhältnissen
    • Verkehrsverhältnisse
    • erforderliches Platzverhältnis


Inhalte der Anordnung:

  • Beschreibung der Örtlichkeit
  • Lage der Arbeitsstelle
  • Breiten und Restbreiten von eingeschränkten Fahrbahnteilen
  • zeitlicher Ablauf (Beginn/ Ende)
  • Beschilderung, Beleuchtung, Markierung, Absperrgeräte
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Daten des Verantwortlichen und eventuell seines Stellvertreters


im Rahmen von Bauarbeiten, Markierungsarbeiten, Veranstaltungen u. ä.
Auch ohne solche, z. B. bei Umzügen

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