Abgeschlossenheit
Abgeschlossenheit bedeutet, dass alle Wohneinheiten jeweils durch Wände und Decken von anderen Wohneinheiten getrennt sind und über einen separaten Eingang verfügen.
Eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit erhält man von der Baugenehmigungsbehörde dann, wenn eine gültige Baugenehmigung und ein Aufteilungsplan vorliegen.
Der Aufteilungsplan beinhaltet:
- Bauzeichnung im Maßstab 1/100
- farbliche Darstellung aller Eigentumsflächen
Referenzen
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)
Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Kassenschnittstelle zu MPS-HKR
Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Brandschutz, Kassenschnittstelle zu INFOMA, Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz), Integriertes interaktives Kartenfenster, Rasterdatenintegration
Baugenehmigungsverfahren, Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung) Kassenschnittstelle zu AB-DATA
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz, Integriertes interaktives Kartenfenster
Baugenehmigungsverfahren, Bauaufsicht
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